Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Bodenheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bodenheim
Die Straßenreinigungspflicht und die Verpflichtung zum Winterdienst ist den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden geregelt. Die entsprechenden Satzungen unter der Rubrik Ortsgemeinden nach Auswahl der gewünschten Gemeinde.
Die Straßenreinigungspflicht und die Verpflichtung zum Winterdienst ist den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden geregelt. Die entsprechenden Satzungen unter der Rubrik Ortsgemeinden nach Auswahl der gewünschten Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06135 72-0
Fax: 06135 72-263
Kontaktperson
Frau Rebecca Geiß
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
E-Mail: ordnung@vg-bodenheim.de
E-Mail: bussgeldstelle@vg-bodenheim.de
Fax: 06135 72-263
Telefon Festnetz: 06135 72-279
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Mülleimer, Müll, Abfalleimer, Papierkörbe, Abfallbehälter