Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Die öffentlichen Straßen innerhalb des Ortes und auch die Ortsdurchfahrten müssen regelmäßig gereinigt werden. Dies gilt auch für Ortsdurchfahrten auf Bundesstraßen.
Beschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
gegebenenfalls kommunale Satzung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müll, Abfallbehälter, Abfalleimer, Mülleimer, Papierkörbe