Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden - 3.2.4 Koordinierung der Straßenreinigung und des Winterdienstes, Verkehrssicherungspflicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfallbehälter, Abfalleimer, Mülleimer, Papierkörbe, Müll