Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
08:30 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
16:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr -
13:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr -
13:00 Uhr
08:30 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
16:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr -
13:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr -
12:30 Uhr
14:00 Uhr -
16:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr -
13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Hofer
Hausanschrift
Fax: 06571 107-155
E-Mail: andreas.hofer@vg-wittlich-land.de
Telefon Festnetz: 06571 107-351
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfallbehälter, Mülleimer, Papierkörbe, Müll, Abfalleimer