Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Höhr-Grenzhausen: Straßenreinigung

    Die Straßenreinigungspflicht ist in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen den Grundstückseigentümer durch Satzung übertragen.

    Aufgrund der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der einzelnen Ortsgemeinden ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig die vor seinem Grundstück gelegene Straße einschließlich der Gehwege/Parkstreifen sowie die Straßenrinne von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen.

    Dies hat nach Möglichkeit zu den in den Satzungen angegebenen Zeiten zu erfolgen, insbesondere aber vor den Sonn- und Feiertagen sowie direkt nach sonstigen starken Verunreinigungen (z.B. Stürme, Gewitter etc.). Bei der Reinigung ist das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle und Sinkkästen verboten.

    Die Grundstückseigentümer sollten hierbei auch daran denken, das Gras und Moos in den Straßenrinnen zu entfernen. Durch den Wildwuchs in der Rinne kann diese ihre Funktion nicht mehr erfüllen und bei starkem Regen wird der Niederschlag nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet.

    In diesem Zusammenhang weisen wir noch darauf hin, dass die Grundstückseigentümer Sträucher, Äste und Zweige von Pflanzen regelmäßig zurückschneiden müssen, die von ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahnen und Gehwege) hineinragen oder die Sicht auf Verkehrs- und Straßennamenschilder verdecken (Stichwort "Verkehrssicherungspflichten-der Grundstückseigentümer" und mögliche zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der Geschädigten). Hierbei muss über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m und über Gehwegen eine lichte Höhe von mindestens 2,5 m freigeschnitten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Höhr-Grenzhausen (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Abfalleimer, Müll, Abfallbehälter, Mülleimer, Papierkörbe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de