Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Höhr-Grenzhausen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen

    Die Straßenreinigungspflicht ist in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen den Grundstückseigentümer durch Satzung übertragen.

    Aufgrund der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der einzelnen Ortsgemeinden ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig die vor seinem Grundstück gelegene Straße einschließlich der Gehwege/Parkstreifen sowie die Straßenrinne von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen.

    Dies hat nach Möglichkeit zu den in den Satzungen angegebenen Zeiten zu erfolgen, insbesondere aber vor den Sonn- und Feiertagen sowie direkt nach sonstigen starken Verunreinigungen (z.B. Stürme, Gewitter etc.). Bei der Reinigung ist das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle und Sinkkästen verboten.

    Die Grundstückseigentümer sollten hierbei auch daran denken, das Gras und Moos in den Straßenrinnen zu entfernen. Durch den Wildwuchs in der Rinne kann diese ihre Funktion nicht mehr erfüllen und bei starkem Regen wird der Niederschlag nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet.

    In diesem Zusammenhang weisen wir noch darauf hin, dass die Grundstückseigentümer Sträucher, Äste und Zweige von Pflanzen regelmäßig zurückschneiden müssen, die von ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahnen und Gehwege) hineinragen oder die Sicht auf Verkehrs- und Straßennamenschilder verdecken (Stichwort "Verkehrssicherungspflichten-der Grundstückseigentümer" und mögliche zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der Geschädigten). Hierbei muss über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m und über Gehwegen eine lichte Höhe von mindestens 2,5 m freigeschnitten werden.

    Die Straßenreinigungspflicht ist in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen den Grundstückseigentümer durch Satzung übertragen.

    Aufgrund der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der einzelnen Ortsgemeinden ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, regelmäßig die vor seinem Grundstück gelegene Straße einschließlich der Gehwege/Parkstreifen sowie die Straßenrinne von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen.

    Dies hat nach Möglichkeit zu den in den Satzungen angegebenen Zeiten zu erfolgen, insbesondere aber vor den Sonn- und Feiertagen sowie direkt nach sonstigen starken Verunreinigungen (z.B. Stürme, Gewitter etc.). Bei der Reinigung ist das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle und Sinkkästen verboten.

    Die Grundstückseigentümer sollten hierbei auch daran denken, das Gras und Moos in den Straßenrinnen zu entfernen. Durch den Wildwuchs in der Rinne kann diese ihre Funktion nicht mehr erfüllen und bei starkem Regen wird der Niederschlag nicht mehr in die Kanalisation abgeleitet.

    In diesem Zusammenhang weisen wir noch darauf hin, dass die Grundstückseigentümer Sträucher, Äste und Zweige von Pflanzen regelmäßig zurückschneiden müssen, die von ihren Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahnen und Gehwege) hineinragen oder die Sicht auf Verkehrs- und Straßennamenschilder verdecken (Stichwort "Verkehrssicherungspflichten-der Grundstückseigentümer" und mögliche zivilrechtliche Schadenersatzforderungen der Geschädigten). Hierbei muss über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,5 m und über Gehwegen eine lichte Höhe von mindestens 2,5 m freigeschnitten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen - Fachbereich II - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 48

    56203 Höhr-Grenzhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauen@hoehr-grenzhausen.de

    Telefon Festnetz: 02624 104-0

    Fax: 02624 104-113

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Mülleimer, Papierkörbe, Müll, Abfalleimer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020