Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Mendig - Fachbereich 2 - Familien, Schulen, Ordnung & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    56743 Mendig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr Montag - Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02652 9800-19

    Telefon Festnetz: 02652 9800-0

    E-Mail: info@mendig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Mülleimer, Papierkörbe, Abfalleimer, Müll, Abfallbehälter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de