Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Maifeld: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Maifeld
Nach den Straßenreinigungssatzungen der Städte Münstermaifeld und Polch und der Ortsgemeinden ist der Winterdienst (Schneeräumen und Streuen bei Glätte)auf die Anlieger übertragen. Soweit kein ausgebauter Gehweg vorhanden ist, gilt ein Fahrbahnstreifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Grundsätzlich gilt die Räum- und Streupflicht bis zur Fahrbahnmitte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.1 - Öffentliche Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Faber
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit
- Verkehrsüberwachung
- Bußgeldstelle
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- ÖPNV
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Papierkörbe, Mülleimer, Abfalleimer, Müll, Abfallbehälter