Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Maifeld: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Maifeld

    Nach den Straßenreinigungssatzungen der Städte Münstermaifeld und Polch und der Ortsgemeinden ist der Winterdienst (Schneeräumen und Streuen bei Glätte)auf die Anlieger übertragen. Soweit kein ausgebauter Gehweg vorhanden ist, gilt ein Fahrbahnstreifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Grundsätzlich gilt die Räum- und Streupflicht bis zur Fahrbahnmitte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.1 - Öffentliche Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4-6

    56751 Polch

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    > Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung

    Kontakt

    Fax: 02654 9402-48

    Telefon Festnetz: 02654 9402-0

    E-Mail: info@maifeld.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit
    • Verkehrsüberwachung
    • Bußgeldstelle
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • ÖPNV

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Mülleimer, Papierkörbe, Abfalleimer, Müll, Abfallbehälter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de