Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Mayen: Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Die Durchführung der Straßenreinigung erfolgt durch den Betriebshof der Stadt Mayen. Hierfür werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Länge der an der Straße liegenden Grundstücksfront. Die Preistabelle finden Sie als Anlage der Satzung.

    Aus technischen Gründen ist eine Reinigung bei Temperaturen unter 0°C nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

    Für Bußgelder wegen Parkens während der Halteverbotszeiten für die Straßenreinigung ist das Ordnungsamt der Stadt Mayen zuständig. Bitte wenden Sie sich mit solchen Anliegen an Verkehrsangelegenheiten@Mayen.de .

    Sollte Müll auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgelagert werden, melden Sie dies bitte dem Ordnungsamt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Mayen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Papierkörbe, Mülleimer, Abfalleimer, Müll, Abfallbehälter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English