Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Für kleinere Straßen, Wege und Nebenstraßen wurde die Reinigungspflicht auf die Anwohner übertragen. Im Gegenzug entfällt die Straßenreinigungsgebühr. Die Anwohner sind verpflichtet mind. einmal pro Woche den Besen zu schwingen.

    Gereinigt werden müssen Gehwege auf der gesamten Front eines Grundstücks und die Straße bis zur Fahrbahnmitte. Einzelheiten regelt die Straßenreinigungssatzung und das dazugehörige Straßenverzeichnis.

    Link:
    Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenverzeichnis (pdf-Datei)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Kommunaler Servicebetrieb Koblenz
    Abteilung Straßenreinigung

    Telefon
    0261 129-4545

    E-Mail
    strassenreinigung@stadt.koblenz.de

    Webseite
    servicebetrieb.koblenz.de

    Adresse
    Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz

    Ansprechpartner

    Für Koblenz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Mülleimer, Papierkörbe, Abfalleimer, Müll, Abfallbehälter

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de