Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Straßenverkehr.

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

    Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte

    • Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen

    außerdem

    • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

    Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:

    Online-Dienste

    Verkehrsrechtliche Anordnung - Antrag

    ID: L100039_257009790

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung

    ID: L100039_260889815

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    Sprache

    Englisch

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    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in der Straßenverkehrsordnung umfassend geregelt.

    Hinweise für Landstuhl: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Bitte wenden Sie sich anhand unseres Online-Formulars ganz oben auf der Seite direkt an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl. 

    Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie:

    • die Verbandsgemeinde Landstuhl als Verwaltung auswählen
    • im Betreff "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" eingeben
    • als Thema "Straßenverkehr" auswählen

    damit Ihr Anliegen direkt den zuständige Ansprechpartner im Haus erreicht.

    Alternativ können Sie auch eine E-Mail an strassenverkehr@landstuhl.de senden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Verkehrs- und Gewerbewesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 49

    66849 Landstuhl

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    Fax: 06371 83-101

    E-Mail: vg@landstuhl.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Trägern der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.

    Für die Autobahnen, die Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen wird die Aufgabe grundsätzlich durch die rheinland-pfälzische Straßen- und Verkehrsverwaltung, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, wahrgenommen. Die Gemeinden/ Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeinde-/ Stadtstraßen auf ihrem Gebiet.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung im Straßenverkehrsgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Parkuhr, Straßenmarkierung, Schilder, Poller, Verkehrsspiegel, Markierungen, Straßenmarkierungen, Parkscheinautomaten, Sperrpfosten, Markierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English