Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Sperrpfosten und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.
Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.
Das kann zum Beispiel sein:
- Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
- eine neue Fußgängerampel
- mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
- Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen
Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.
Online-Dienste
Verkehrsrechtliche Anordnung – Antrag (PDF)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung
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zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde.
Zuständigkeit
Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl
Bitte wenden Sie sich anhand unseres Online-Formulars ganz oben auf der Seite direkt an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl.
Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie:
- die Verbandsgemeinde Landstuhl als Verwaltung auswählen
- im Betreff "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" eingeben
- als Thema "Straßenverkehr" auswählen
damit Ihr Anliegen direkt den zuständige Ansprechpartner im Haus erreicht.
Alternativ können Sie auch eine E-Mail an strassenverkehr@landstuhl.de senden.
Bitte wenden Sie sich anhand unseres Online-Formulars ganz oben auf der Seite direkt an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl.
Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie:
- die Verbandsgemeinde Landstuhl als Verwaltung auswählen
- im Betreff "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" eingeben
- als Thema "Straßenverkehr" auswählen
damit Ihr Anliegen direkt den zuständige Ansprechpartner im Haus erreicht.
Alternativ können Sie auch eine E-Mail an strassenverkehr@landstuhl.de senden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Verkehrs- und Gewerbewesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steffen Knoblauch
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06371 83-129
Fax: 06371 83-101
E-Mail: steffen.knoblauch@landstuhl.de
Frau Laura Pfaff
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06371 83-120
Fax: 06371 83-101
E-Mail: strassenverkehr@landstuhl.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen/eine Verkehrseinrichtung aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verkehrszeichen Aufstellung
Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen/eine Verkehrseinrichtung aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verkehrszeichen Aufstellung
Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verkehrszeichen Aufstellung
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verkehrszeichen Aufstellung
Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Sperrpfosten, Beschilderung, Ampel, Verkehrsschilder, Lichtsignalanlage, Parkscheinautomat, Schranke Straße, Poller, Absperrgeländer, Verkehrssicherheit, Straßenmarkierung, Gefahrenstelle, Fußgängerüberweg