Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.

    Beschreibung

    Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Buchstraße 22

    76751 Jockgrim

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Jockgrim Bf

    S-Bahn: S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)

    S-Bahn: S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)


    Jockgrim, Bürgerpark

    Bus: Linie 598

    Bus: Linie 556

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7271 599-0

    Fax: +49 7271 599-115

    E-Mail: info@vg-jockgrim.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, giropay, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05

    BIC: GENODE61BZA

    Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41

    BIC: SOLADES1SUW

    Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00

    BIC: GENODE61SUW

    Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    17er-Straße 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 8

    76870 Kandel

    Außenstelle der KV Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils  eine Stunde  vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ►  Webseite des Kreises online zu reservieren.

    Kontakt

    E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de

    Telefon Festnetz: 07274 53329

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2015 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verkehrsschilder, Poller, Absperrgeländer, Straßenmarkierung, Verkehrssicherheit, Ampel, Lichtsignalanlage, Sperrpfosten, Beschilderung, Parkscheinautomat, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Gefahrenstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

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