Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Sperrpfosten und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.
Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.
Das kann zum Beispiel sein:
- Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
- eine neue Fußgängerampel
- mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
- Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen
Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.
Beschreibung
Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "Villa Sommer" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Überweisung/Zahlschein
- Paypal
- Bargeldlose Zahlung
- giropay
- Kontaktlos bezahlen
- Bargeldzahlung
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05
BIC: GENODE61BZA
Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41
BIC: SOLADES1SUW
Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz
Verbandsgemeindekasse Jockgrim
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim
IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00
BIC: GENODE61SUW
Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53329
Kontaktperson
Herr F. Herzog (Fachbereichsleitung Straßenverkehr, Kfz-Zulassung - FB 42)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-320
Fax: 07274 53-15320
E-Mail: f.herzog@kreis-germersheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen/eine Verkehrseinrichtung aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verkehrszeichen Aufstellung
Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen/eine Verkehrseinrichtung aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verkehrszeichen Aufstellung
Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verkehrszeichen Aufstellung
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Verkehrszeichen Aufstellung
Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Sperrpfosten, Beschilderung, Ampel, Verkehrsschilder, Lichtsignalanlage, Parkscheinautomat, Schranke Straße, Poller, Absperrgeländer, Verkehrssicherheit, Straßenmarkierung, Gefahrenstelle, Fußgängerüberweg