Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr

    Beschreibung

    Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.

    Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Mo - Mi 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    Fax: 06352 710-232

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Kfz-Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot (DIN A4)
    Verkehrsrechtliche Anordnung - Antrag
    Antragsformular nach § 45 STVO

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.

    Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Stichwörter

    Gefahrenstelle, Parkscheinautomat, Fußgängerüberweg, Beschilderung, Verkehrssicherheit, Sperrpfosten, Straßenmarkierung, Verkehrsschilder, Ampel, Absperrgeländer, Poller, Schranke Straße, Lichtsignalanlage

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de