Verkehrszeichen Aufstellung

    Aufstellung von Verkehrszeichen anregen

    Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

    Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.

    Das kann zum Beispiel sein:

    • Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
    • eine neue Fußgängerampel
    • mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
    • Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen

    Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Beschilderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3751

    Fax: +49 621 504-3791

    E-Mail: 2-15@ludwigshafen.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 02.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen/eine Verkehrseinrichtung aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Stichwörter

    Ampel, Verkehrssicherheit, Absperrgeländer, Beschilderung, Gefahrenstelle, Poller, Straßenmarkierung, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Lichtsignalanlage, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Parkscheinautomat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020