Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Straßenverkehr.
Beschreibung
Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).
Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte
- Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen
außerdem
- Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.
Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in der Straßenverkehrsordnung umfassend geregelt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie im unteren Bereich der Website der Verbandsgemeinde Schweich
Kontakt
Telefon Festnetz: 06502 407-0
E-Mail: info@schweich.de
Kontaktperson
Herr Klaus Becker
Postanschrift
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Gebäude: I
Telefon Festnetz: 06502 407-1404
E-Mail: becker.k@schweich.de
Frau Romy Maas
Hausanschrift
Postanschrift
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Telefon Festnetz: 06502 407-1408
Fax: 06502 407-180
E-Mail: Mass.R@schweich.de
Internet
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich!
Kontakt
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr
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Postfachadresse
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10, Punktekonto
Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 4.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschreibung
Kommunaler Vollzug, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Postanschrift
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Gebäude: I
Öffnungszeiten
Örtliche Ordnungsbehörde: Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06502 407-0
E-Mail: info@schweich.de
Kontaktperson
Herr Klaus Becker
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Brückenstraße 26
54338 Schweich
Gebäude: I
Telefon Festnetz: 06502 407-1404
E-Mail: becker.k@schweich.de
Frau Romy Maas
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Brückenstraße 26
54338 Schweich
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Telefon Festnetz: 06502 407-1408
Fax: 06502 407-180
E-Mail: Mass.R@schweich.de
Internet
Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 4.4.2 Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Öffnungszeiten
Bürgerbüro & Verwaltung Montag - Mittwoch: 08:00-12:00Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr Sozialverwaltung Montag - Dienstag: 08:00-12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Trägern der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.
Für die Autobahnen, die Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen wird die Aufgabe grundsätzlich durch die rheinland-pfälzische Straßen- und Verkehrsverwaltung, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, wahrgenommen. Die Gemeinden/ Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeinde-/ Stadtstraßen auf ihrem Gebiet.
Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung im Straßenverkehrsgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Straßenmarkierung, Markierungen, Schilder, Verkehrsspiegel, Parkscheinautomaten, Poller, Straßenmarkierungen, Sperrpfosten, Parkuhr, Markierung