Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Straßenverkehr.

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

    Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte

    • Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen

    außerdem

    • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

    Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in der Straßenverkehrsordnung umfassend geregelt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie im unteren Bereich der Website der Verbandsgemeinde Schweich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06502 407-0

    E-Mail: info@schweich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstr. 15c

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich!

    Kontakt

    Fax: +49 651 9796-1480

    Telefon Festnetz: +49 651 9796-0

    E-Mail: LBM@LBM-Trier.rlp.de

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17673

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    E-Mail: strassenverkehr@trier-saarburg.de

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10, Punktekonto

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 4.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    Kommunaler Vollzug, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    Gebäude: I

    Öffnungszeiten

    Örtliche Ordnungsbehörde: Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06502 407-0

    E-Mail: info@schweich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr. - 4.4.2 Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    Postanschrift

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro & Verwaltung Montag - Mittwoch: 08:00-12:00Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr Sozialverwaltung Montag - Dienstag: 08:00-12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06502 407-180

    Telefon Festnetz: 06502 407-0

    E-Mail: info@schweich.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Trägern der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.

    Für die Autobahnen, die Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen wird die Aufgabe grundsätzlich durch die rheinland-pfälzische Straßen- und Verkehrsverwaltung, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, wahrgenommen. Die Gemeinden/ Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeinde-/ Stadtstraßen auf ihrem Gebiet.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung im Straßenverkehrsgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Straßenmarkierung, Markierungen, Schilder, Verkehrsspiegel, Parkscheinautomaten, Poller, Straßenmarkierungen, Sperrpfosten, Parkuhr, Markierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de