Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Straßenverkehr.
Beschreibung
Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.
Zu den Verkehrszeichen zählen
- Verkehrsschilder,
- Straßenmarkierungen,
- lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).
Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte
- Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen
außerdem
- Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.
Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.
Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in der Straßenverkehrsordnung umfassend geregelt.
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich!
Kontakt
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10, Punktekonto
Verbandsgemeinde Konz - Verkehrsbehörde - FB4
Adresse
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Kontakt
Kontaktperson
Herr Edgar Strupp
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Fax: 06501 83-215
Telefon Festnetz: 06501 83-159
E-Mail: edgar.strupp@konz.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Trägern der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.
Für die Autobahnen, die Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen wird die Aufgabe grundsätzlich durch die rheinland-pfälzische Straßen- und Verkehrsverwaltung, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, wahrgenommen. Die Gemeinden/ Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeinde-/ Stadtstraßen auf ihrem Gebiet.
Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung im Straßenverkehrsgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Parkscheinautomaten, Sperrpfosten, Markierungen, Straßenmarkierung, Schilder, Straßenmarkierungen, Markierung, Verkehrsspiegel, Parkuhr, Poller