Verkehrszeichen AufstellungOnline erledigen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Straßenverkehr.

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

    Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte

    • Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen

    außerdem

    • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

    Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in der Straßenverkehrsordnung umfassend geregelt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Öffnungszeiten

    Kreishaus Bad Ems Montag-Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr Insel Silberau 1

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Fax: 02603 972-199

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Trägern der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.

    Für die Autobahnen, die Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen wird die Aufgabe grundsätzlich durch die rheinland-pfälzische Straßen- und Verkehrsverwaltung, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, wahrgenommen. Die Gemeinden/ Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeinde-/ Stadtstraßen auf ihrem Gebiet.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung im Straßenverkehrsgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Straßenmarkierung, Markierungen, Schilder, Verkehrsspiegel, Parkscheinautomaten, Poller, Straßenmarkierungen, Sperrpfosten, Parkuhr, Markierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English