Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Straßenverkehr.

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

    Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte

    • Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen

    außerdem

    • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

    Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in der Straßenverkehrsordnung umfassend geregelt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Ordnung, Verkehr und Rechtsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Gebäude: Hauptgebäude

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Internet

    Formulare

    Antragsformular nach § 45 STVO
    Antragsformular nach § 45 STVO

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-431

    E-Mail: ordnungsamt@neuwied.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Neuwied - Straßen- und Tiefbauabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Fax: +49 2631 802-607

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-600

    E-Mail: bauamt@neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Trägern der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.

    Für die Autobahnen, die Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen wird die Aufgabe grundsätzlich durch die rheinland-pfälzische Straßen- und Verkehrsverwaltung, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, wahrgenommen. Die Gemeinden/ Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeinde-/ Stadtstraßen auf ihrem Gebiet.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung im Straßenverkehrsgesetz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Straßenmarkierung, Markierungen, Schilder, Verkehrsspiegel, Parkscheinautomaten, Poller, Straßenmarkierungen, Sperrpfosten, Parkuhr, Markierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de