Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.
Beschreibung
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Ihre Straßenverkehrsbehörde ordnet an, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.
Wenn Ihnen als Bürgerin oder Bürger eine Stelle auffällt, an der Ihrer Meinung nach ein Verkehrsschild stehen sollte, können Sie dies vorschlagen.
Das kann zum Beispiel sein:
- Entschärfung von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten
- eine neue Fußgängerampel
- mehr Klarheit bei der Verkehrsführung
- Schutz von Kindern vor Kitas und Schulen
Sie können Ihren Vorschlag zur Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens oder einer neuen Verkehrseinrichtung bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag führen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob sie das VZ oder die VE anordnet.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden . Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.
An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden . Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Straßenbau / Verkehrstechnik (Tiefbauamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do    8:30 - 12:00 Uhr                 14:00 -16:00 Uhr Fr              8:30 -12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Koblenz - Straßenunterhaltung (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)
Beschreibung
Straßenunterhaltung Bezirk Nord (nördl. der Mosel): Lützel, Neuendorf, Wallersheim, Kesselheim, Metternich, Bubenheim, Rübenach, Güls, Bisholder
+49 261 129-3586
+49 261 129-4563
Straßenunterhaltung Bezirk Ost (rechte Rheinseite): Niederberg, Immendorf, Ehrenbreitstein, Arenberg, Asterstein, Arzheim, Pfaffendorf/Höhe, Horchheim/Höhe
+49 261 129-3540
+49 261 129-4561
Straßenunterhaltung Bezirk Mitte (zwischen Rhein und Mosel): Altstadt, Rauental, Goldgrube, Stadtmitte, Karthause, Südstadt, Moselweiß, Oberwerth, Stolzenfels, Lay
+49 261 129-3584
+49 261 129-4562
Verkehrszeichen / Verkehrsspiegel
+49 261 129-3543
+49 261 129-3585
verkehrstechnik@stadt.koblenz.de
Verstopfte Straßenabläufe, Regenrinne (für Störungen im Hauptkanal wenden Sie sich bitte an die Stadtentwässerung Koblenz)
+49 261 129-3593
strassenablaufreinigung@stadt.koblenz.de
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Straßenunterhaltung Bezirk Nord (nördl. der Mosel): Lützel, Neuendorf, Wallersheim, Kesselheim, Metternich, Bubenheim, Rübenach, Güls, Bisholder
+49 261 129-3586
+49 261 129-4563
Straßenunterhaltung Bezirk Ost (rechte Rheinseite): Niederberg, Immendorf, Ehrenbreitstein, Arenberg, Asterstein, Arzheim, Pfaffendorf/Höhe, Horchheim/Höhe
+49 261 129-3540
+49 261 129-4561
Straßenunterhaltung Bezirk Mitte (zwischen Rhein und Mosel): Altstadt, Rauental, Goldgrube, Stadtmitte, Karthause, Südstadt, Moselweiß, Oberwerth, Stolzenfels, Lay
+49 261 129-3584
+49 261 129-4562
Verkehrszeichen / Verkehrsspiegel
+49 261 129-3543
+49 261 129-3585
verkehrstechnik@stadt.koblenz.de
Verstopfte Straßenabläufe, Regenrinne (für Störungen im Hauptkanal wenden Sie sich bitte an die Stadtentwässerung Koblenz)
+49 261 129-3593
strassenablaufreinigung@stadt.koblenz.de
erforderliche Unterlagen
Neben den Gründen, die Sie zur Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sehen, müssen Sie eine genau örtliche Standortbeschreibung, wo Sie ein Verkehrszeichen/eine Verkehrseinrichtung aufgestellt haben möchten, einreichen. Gegebenenfalls können Sie auch Fotos und Skizzen einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag schriftlich ein. Eine bestimmte Antragsform müssen Sie dabei nicht einhalten. Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde überprüft Ihren Vorschlag.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Überprüfung und Entscheidung ist je nach Einzelfall und Komplexität der Verkehrssituation zeitlich unterschiedlich/individuell.
Kosten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Parkscheinautomat:
Zahlung mit EC-Karte nur mit Karten einer deutschen Bank möglich.
Es muss Zahlung erfolgt angezeigt werden, sonst erfolgt keine Buchung.
Parkscheinautomat:
Zahlung mit EC-Karte nur mit Karten einer deutschen Bank möglich.
Es muss Zahlung erfolgt angezeigt werden, sonst erfolgt keine Buchung.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Ampel, Verkehrssicherheit, Absperrgeländer, Beschilderung, Gefahrenstelle, Poller, Straßenmarkierung, Sperrpfosten, Verkehrsschilder, Lichtsignalanlage, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Parkscheinautomat