Verkehrszeichen Aufstellung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen regeln den Straßenverkehr.

    Beschreibung

    Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen,
    • lichttechnische Anzeigen (beispielsweise Lichtzeichenanlagen - Ampeln ).

    Verkehrseinrichtungen sind rot-weiß gestreifte

    • Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen

    außerdem

    • Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln") sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog (kurz VZKat) vermerkt.

    Weisungen von Polizeibeamten, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen unterteilen:

    Hinweise für Koblenz: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden. Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden . Die Parkzeitregelungen können auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in der Straßenverkehrsordnung umfassend geregelt.

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Straßenbau / Verkehrstechnik (Tiefbauamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 47

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 -16:00 Uhr Fr 8:30 -12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-3502

    Fax: 0261 129-3500

    E-Mail: tiefbauamt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Koblenz - Straßenunterhaltung (Kommunaler Servicebetrieb Koblenz)

    Beschreibung

    U.a. zuständig für Unterhaltung der Koblenzer Straßen, Parkscheinautomaten, Parkuhren, Markierungen, Sperrpfosten, Straßenabläufe, Verkehrszeichen

    Adresse

    Postanschrift

    Hans-Böckler-Straße 8

    56070 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr 14:00-16:00 Uhr Freitag 08:00-13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0261 129-4500

    Telefon Festnetz: 0261 129-4545

    E-Mail: strassenunterhaltung@stadt.koblenz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Straßenunterhaltung Bezirk Nord (nördl. der Mosel): Lützel, Neuendorf, Wallersheim, Kesselheim, Metternich, Bubenheim, Rübenach, Güls, Bisholder

    +49 261 129-3586
    +49 261 129-4563  

    Straßenunterhaltung Bezirk Ost (rechte Rheinseite): Niederberg, Immendorf, Ehrenbreitstein, Arenberg, Asterstein, Arzheim, Pfaffendorf/Höhe, Horchheim/Höhe

    +49 261 129-3540
    +49 261 129-4561

    Straßenunterhaltung Bezirk Mitte (zwischen Rhein und Mosel): Altstadt, Rauental, Goldgrube, Stadtmitte, Karthause, Südstadt, Moselweiß, Oberwerth, Stolzenfels, Lay

    +49 261 129-3584
    +49 261 129-4562

    Verkehrszeichen / Verkehrsspiegel

    +49 261 129-3543
    +49 261 129-3585
    verkehrstechnik@stadt.koblenz.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Trägern der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.

    Für die Autobahnen, die Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen wird die Aufgabe grundsätzlich durch die rheinland-pfälzische Straßen- und Verkehrsverwaltung, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität, wahrgenommen. Die Gemeinden/ Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeinde-/ Stadtstraßen auf ihrem Gebiet.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung im Straßenverkehrsgesetz.

    Hinweise für Koblenz: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

    Parkscheinautomat:
    Zahlung mit EC-Karte nur mit Karten einer deutschen Bank möglich.
    Es muss Zahlung erfolgt angezeigt werden, sonst erfolgt keine Buchung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Straßenmarkierung, Markierungen, Schilder, Verkehrsspiegel, Parkscheinautomaten, Poller, Straßenmarkierungen, Sperrpfosten, Parkuhr, Markierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de