Mofaprüfbescheinigung Ausfertigung
    99075008065000

    Prüfbescheinigung für Mofas beantragen

    Wenn Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren möchten, benötigen Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung. 

    Beschreibung

    Um mit einem Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Prüfbescheinigung. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Prüfung ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, stellt Ihnen die Behörde eine Bescheinigung aus. Die Prüfbescheinigung müssen Sie beim Fahren Ihres Mofas mit sich führen. 
    In folgenden Fällen benötigen Sie keine Prüfbescheinigung: 

    • Sie besitzen bereits eine deutsche Fahrerlaubnis.
    • Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis, die in Deutschland gültig ist.

    Bevor Sie die Prüfung für die Bescheinigung ablegen dürfen, müssen Sie an einem entsprechenden Ausbildungskurs teilnehmen. Dazu gilt:

    • Der Kurs findet bei einer zugelassenen Fahrschule statt.
    • Die Fahrlehrkraft muss eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A besitzen.
    • Nach dem Kurs erhalten Sie von der Fahrschule eine Bescheinigung, dass Sie die Ausbildung abgeschlossen haben.

    Wenn Sie noch keine Prüfung abgelegt haben, dürfen Sie mit dem Mofa nur in Begleitung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers auf öffentlichen Straßen fahren.
     

    Zuständigkeit

    Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird regelmäßig von Fahrschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.

    In Rheinland-Pfalz dürfen auch Schulen Mofa-Kurse anbieten. Lehrerinnen und Lehrer sind nach einem intensiven Ausbilder-Kurs beim Pädagogischen Landesinstitut (PL) berechtigt, die Ausbildungsbescheinigung zu erteilen.

    Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie bei der technischen Prüfstelle (in der Regel TÜV) den entsprechenden Antrag stellen und Ihre Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Sie haben an einem Mofa-Prüfbescheinigungs-Kurs an einer zugelassenen Fahrschule oder einer anderen anerkannten Schule teilgenommen. 
    • Sie kennen und verstehen die Verkehrsregeln.
    • Sie kennen die Gefahren des Straßenverkehrs und wissen, wie Sie sich richtig und sicher im Straßenverkehr verhalten.
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009
    Technisch geändert am 20.01.2026

    Stichwörter

    Zulassung, Prüfung, Straßenverkehr, Bescheinigung, Kraftfahrzeug, Mofa, Verkehr, Fahrlehrerin, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Prüfbescheinigung, Führerschein, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020