Prüfbescheinigung für Mofas beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren möchten, benötigen Sie eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Beschreibung
Um mit einem Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Prüfbescheinigung. Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Prüfung ablegen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, stellt Ihnen die Behörde eine Bescheinigung aus. Die Prüfbescheinigung müssen Sie beim Fahren Ihres Mofas mit sich führen.
In folgenden Fällen benötigen Sie keine Prüfbescheinigung:
- Sie besitzen bereits eine deutsche Fahrerlaubnis.
- Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis, die in Deutschland gültig ist.
Bevor Sie die Prüfung für die Bescheinigung ablegen dürfen, müssen Sie an einem entsprechenden Ausbildungskurs teilnehmen. Dazu gilt:
- Der Kurs findet bei einer zugelassenen Fahrschule statt.
- Die Fahrlehrkraft muss eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A besitzen.
- Nach dem Kurs erhalten Sie von der Fahrschule eine Bescheinigung, dass Sie die Ausbildung abgeschlossen haben.
Wenn Sie noch keine Prüfung abgelegt haben, dürfen Sie mit dem Mofa nur in Begleitung einer Fahrlehrerin oder eines Fahrlehrers auf öffentlichen Straßen fahren.
Zuständigkeit
Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird regelmäßig von Fahrschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
In Rheinland-Pfalz dürfen auch Schulen Mofa-Kurse anbieten. Lehrerinnen und Lehrer sind nach einem intensiven Ausbilder-Kurs beim Pädagogischen Landesinstitut (PL) berechtigt, die Ausbildungsbescheinigung zu erteilen.
Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie bei der technischen Prüfstelle (in der Regel TÜV) den entsprechenden Antrag stellen und Ihre Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Sie haben an einem Mofa-Prüfbescheinigungs-Kurs an einer zugelassenen Fahrschule oder einer anderen anerkannten Schule teilgenommen.
- Sie kennen und verstehen die Verkehrsregeln.
- Sie kennen die Gefahren des Straßenverkehrs und wissen, wie Sie sich richtig und sicher im Straßenverkehr verhalten.
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.01.2026
Stichwörter
Zulassung, Prüfung, Straßenverkehr, Bescheinigung, Kraftfahrzeug, Mofa, Verkehr, Fahrlehrerin, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Prüfbescheinigung, Führerschein, Fahrerlaubnis