Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)
Sie sind minderjährig und möchten auf öffentlichen Straßen mit dem Mofa fahren? Dafür benötigen Sie eine Prüfbescheinigung.
Beschreibung
Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.
Ausnahme: Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.
Außerdem benötigt, wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, zum Führen eines Mofas weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Zuständigkeit
Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird regelmäßig von Fahrschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.
Für die Zulassung zur theoretischen Mofaprüfung müssen Sie bei der Technischen Prüfstelle (in der Regel TÜV) den entsprechenden Antrag stellen und Ihre Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfungsanmeldung muss die Ausbildungsbescheinigung mitgebracht werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas immer mit sich führen.
Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Moped, motorisiertes Zweirad, Führerschein, Mofaführerschein