Mofaprüfbescheinigung Ausfertigung

    Mofa-Prüfbescheinigung (TÜV)

    Sie sind minderjährig und möchten auf öffentlichen Straßen mit dem Mofa fahren? Dafür benötigen Sie eine Prüfbescheinigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben sowie die erforderliche theoretische Prüfung bestanden haben.

    Ausnahme: Sie benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn Sie Inhaber einer gültigen deutschen Fahrererlaubnis einer beliebigen Klasse sind oder eine gültige ausländische Fahrerlaubnis besitzen, die Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigt.

    Außerdem benötigt, wer vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, zum Führen eines Mofas weder eine Fahrerlaubnis noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

    Zuständigkeit

    Die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung wird regelmäßig von Fahrschulen durchgeführt. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung.

    Für die Zulassung zur theoretischen Mofaprüfung müssen Sie  bei der Technischen Prüfstelle (in der Regel TÜV) den entsprechenden Antrag stellen und Ihre Ausbildungsbescheinigung vorlegen. Nach der erfolgreich bestandenen Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Zur Prüfungsanmeldung muss die Ausbildungsbescheinigung mitgebracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Mofa-Prüfbescheinigung (oder  Ihren Führerschein) beim Führen eines Mofas immer  mit sich führen.
    Bei Verlust der Mofa-Prüfbescheinigung müssen Sie sich für die Ausstellung einer Ersatz-Prüfbescheinigung an die Prüfstelle wenden, die die Prüfbescheinigung ausgestellt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Moped, motorisiertes Zweirad, Führerschein, Mofaführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)