• Lieser (Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz)
Mietwagengenehmigung Erteilung

Mietwagengenehmigung beantragen

Wenn Sie ein Mietwagengewerbe betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung von der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises zu stellen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

zuständige untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

Zuständigkeit

zuständige Untere Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises

Ansprechpartner

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB IV Bürgerdienste

Adresse

Hausanschrift

Gestade 18

54470 Bernkastel-Kues

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di, Mi, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@bernkastel-kues.de

Telefon Festnetz: 06531 54-0

Fax: 06531 54-107

Internet

Weitere Informationen

öffentliche Sicherheit und Ordnung,
Melde- und Passwesen,
Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten,
Straßenverkehr und ruhender Verkehr,
Feuerwehr,
Soziale Angelegenheiten,
Standesamt der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues

Version

Technisch erstellt am 30.09.2015

Technisch geändert am 26.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung

Beschreibung

Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021

Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021  
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

Terminvereinbarung online
internetbasierte Zulassung und Wunschkennzeichen

Adresse

Hausanschrift

Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postfachadresse

Postfach 14 20

54504 Wittlich

Öffnungszeiten

Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

Kontakt

Kontaktperson

Internet

Weitere Informationen

Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021

Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021  
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

Terminvereinbarung online
internetbasierte Zulassung und Wunschkennzeichen

Version

Technisch erstellt am 15.11.2017

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

- Formeller Antrag (Name, Vorname des Antragstellers; Wohn-und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)

- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

- Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleiter)

- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister n (bei Unternehmen)

- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen:

- Fahrzeugliste, ggf. Mietfahrzeuge mit Mietvertrag bzw. Leasingliste

- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschl. Wagniskennzahl (WKZ)

- Gewerbeanmeldung

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Formulare

Voraussetzungen

Werden die Genehmigungsvoraussetzungen gem. § 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch den Antragsteller erfüllt, kann eine Mietwagengenehmigung nach. § 49 PBefG erteilt werden.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, d.h.

  • die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist
  • keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vorliegen
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist
  • der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 (1) als erteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Antragstellung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen

Antragsbearbeitung durch die zuständige untere Verkehrsbehörde

Erteilung bzw. Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung

Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen unteren Verkehrsbehörden variieren.

Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden bzw. Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Kosten

Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 Euro bis 500,00 Euro

Für Regelfälle liegt sie

  •  für das erste Fahrzeug bei 60€
  •  Für jedes weitere Fahrzeug bei 30€.

Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.

Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

Hinweis: Weitere Kosten können entstehen für

  •  Registerauskünfte
  •  Die Erstellung der sonstigen Nachweise“

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MWVLW am 02.11.2020

Version

Technisch erstellt am 24.02.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Konzessionen, Personenverkehr gewerbliche Genehmigung beantragen, Personenbeförderungsschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020