Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
- - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Hinweise für Trier-Saarburg: Kraftfahrzeug (100 km/h-Plakette beantragen)
- auch bei den Außenstellen möglich
- Online-Terminvergabe
- bei im Ausland zugelassen Fahrzeugen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Saarburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen - Außenstelle Hermeskeil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: kfz-zulassung@trier.de
Internet
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Kfz-Zulassungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
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erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Hinweise für Trier-Saarburg: Kraftfahrzeug (100 km/h-Plakette beantragen)
Zusätzlich
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind: Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original
- Versicherungsbestätigungsnummer (EVB, ehemalige Deckungskarte)
- Kontonachweis (EC Karte/Kontoauszug)
- bei der Antragstellung für mehrere Fahrzeuge durch einen Bevollmächtigten genügt eine Vollmacht
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Kraftfahrzeug (100 km/h-Plakette beantragen)
- sofort
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweise für Trier-Saarburg: Kraftfahrzeug (100 km/h-Plakette beantragen)
- ggf. 5,00 Euro für die Meldeabfrage in Verbindung mit dem Reisepass, auch für Kunden mit Wohnsitz im Kreis Trier-Saarburg möglich
Bezahlung
- nur am Kassenautomat möglich
- bar oder mit EC Karte
- keine Visa- und keine Kreditkartenzahlung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 06.12.2023
Stichwörter
Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger, 100 km/h-Plakette, 100 km/h-Zulassung, Anhänger, Fahrzeug mit Anhänger