Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Straßenverkehr und Kfz-Zulassungsstelle (Ref. 33)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Adrian Eicher
Frau Emily Eisemann
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-596
Frau Christine Gaschler
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-316
Frau Lama Hanna-Micha
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-596
Frau Melanie Heß
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-595
Frau Sandra Michael
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-591
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.01.2024
Stichwörter
International, internationaler Führerschein, international, Führerschein, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen, Ausland, Internationaler Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen