Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Lauterecken-Wolfstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Internationaler Führerschein rlp-bürgerservice
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Hilbert
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Fax: 06382 791-23340
Telefon Festnetz: 06382 791-340
E-Mail: buergerbuero@vg-lw.de
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Steffen Kreutz (Führerscheinstelle)
Frau Daniela Metzger (Führerscheinstelle)
Frau Karin Marshall (Führerscheinstelle)
Frau Lea-Marie Weber
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 22 - Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft, KFZ- Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Kfz-Zulassungstelle Montag bis Mittwoch 07:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Außenstelle Schönenberg-Kübelberg: Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Außenstelle Lauterecken: Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstr. 6a, 67742 Lauterecken Montag bis Donnerstag 07:15 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:15 - 11:30 Uhr Bitte beachten: Die Führerscheinstelle ist mittwochs nachmittags geschlossen.
Kontakt
Fax: 06381 424-126
Telefon Festnetz: 06381 424-0
E-Mail: fs-stelle@kv-kus.de
E-Mail: kfz-stelle@kv-kus.de
Kontaktperson
Herr Steffen Kreutz (Führerscheinstelle)
Frau Daniela Metzger (Führerscheinstelle)
Frau Karin Marshall (Führerscheinstelle)
Frau Lea-Marie Weber
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.01.2024
Stichwörter
International, internationaler Führerschein, international, Führerschein, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen, Ausland, Internationaler Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen