Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Hierfür ist ein bereits vorhandener Kartenführerschein (statt Papierführerschein) erforderlich. Sollten Sie Ihren Papierführerschein noch nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht haben, ist vorab ein Umtausch des Führerscheins mit den dort genannten Unterlagen zu beantragen.
Hierfür ist ein bereits vorhandener Kartenführerschein (statt Papierführerschein) erforderlich. Sollten Sie Ihren Papierführerschein noch nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht haben, ist vorab ein Umtausch des Führerscheins mit den dort genannten Unterlagen zu beantragen.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird  mit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:  Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr  Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr  Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr  Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr David Vollweiler
Hausanschrift
Fax: 06322 96183208
E-Mail: David.Vollweiler@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9613208
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
- Biometrisches Passbild
- Ausweisdokument
- gültiger Kartenführerschein
- Biometrisches Passbild
- Ausweisdokument
- gültiger Kartenführerschein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Sollte Ihr gültiger Kartenführerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden sein, kann ggf. eine Aktenanforderung bei Ihrer bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein. Dies bedingt sodann einen Zeitverzug und es kann Ihnen bei der Terminvereinbarung für die Antragstellung zunächst kein Internationaler Führerschein ausgehändigt werden.
Sollte Ihr gültiger Kartenführerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden sein, kann ggf. eine Aktenanforderung bei Ihrer bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein. Dies bedingt sodann einen Zeitverzug und es kann Ihnen bei der Terminvereinbarung für die Antragstellung zunächst kein Internationaler Führerschein ausgehändigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Sollte Ihr gültiger Kartenführerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden sein, kann ggf. eine Aktenanforderung bei Ihrer bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein. Dies bedingt sodann einen Zeitverzug und es kann Ihnen beim gebuchten Termin zunächst kein Internationaler Führerschein ausgehändigt werden. Setzen Sie sich sodann vor einer Terminbuchung vorab telefonisch mit uns in Verbindung.
Sollte Ihr gültiger Kartenführerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt worden sein, kann ggf. eine Aktenanforderung bei Ihrer bisher zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich sein. Dies bedingt sodann einen Zeitverzug und es kann Ihnen beim gebuchten Termin zunächst kein Internationaler Führerschein ausgehändigt werden. Setzen Sie sich sodann vor einer Terminbuchung vorab telefonisch mit uns in Verbindung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024
Stichwörter
Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, international, Wiener Abkommen, International, Fahrerlaubnis, Übersetzung, Führerschein, Internationaler Führerschein