Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Stadt Pirmasens - Straßenverkehr
Adresse
Postanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 Pirmasens
Postfachadresse
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Mo: 8:00 - 12:00 Di: 8:00 - 12:00 Mi: 8:00 - 12:00 Do: 8:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Fr: 8:00 - 12:00 Während der Öffnungszeiten kann es zu Verzögerungen der telefonischen Bearbeitung kommen. Annahmeschluss der Kfz-Zulassungsstelle ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06331 84-2321
Fax: 06331 84-2323
E-Mail: fuehrerscheinstelle@pirmasens.de
E-Mail: zulassungsstelle@pirmasens.de
E-Mail: strassenverkehr@pirmasens.de
Kontaktperson
Birgit Hahn
Postanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2322
E-Mail: fuehrerscheinstelle@pirmasens.de
E-Mail: birgithahn@pirmasens.de
Jennifer Kölsch
Postanschrift
Adam-Müller-Straße 69
66954 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 84-2498
E-Mail: JenniferKoelsch@pirmasens.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.01.2024
Stichwörter
Ausland, Wiener Abkommen, Pariser Abkommen, International, Übersetzung, international, Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein, internationaler Führerschein, Führerschein