Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Klaus-von-Klitzing-Straße 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Abteilung "Straßenverkehr" beim Ordnungsamt sind: Montag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung; ab Juni: ohne vorherige Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle und 14:00 - 18:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Die Online-Terminvereinbarung ist möglich unter: [ ] .

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Speziellen Hinweis

    Sofern bereits ein EU-Kartenführerschein vorliegt wird der internationale Führerschein sofort ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung

    Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro.

    Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    International, internationaler Führerschein, international, Führerschein, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen, Ausland, Internationaler Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English