Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)

    Zuständigkeit

    • liegt auschließlich bei der Kreisverwaltung

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)

    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung: ist nicht erforderlich
    • bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich Vollmacht und Original-Personalausweise beider und Führerscheinkopie des Antragstellers
    • zusätzlich gleichzeitiger Beantragung des EU-Kartenführerscheins:
      • ein weiteres biometrisches Lichtbild
      • ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde

    Formulare

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)

    Beantragung

    • durch einen schriftlich Bevollmächtigten möglich, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)

    Bearbeitungszeit

    • sofort, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorliegt
    • zusätzlicher Umtausch des alten in den EU-Kartenführerschein:
      • 3 Wochen
      • 3 - 4 Arbeitstage bei Expressbestellung

    Kosten

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)

    • 16,30 Euro
    • 25,00 Euro zusätzlich bei Umtausch des alten Führerscheins in den Kartenführerscheines
      • 22,00 Euro zusätzlich bei Expressbestellung für den Umtausch in den Kartenführerschein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)

    Gültigkeit

    • maximal 3 Jahre bzw. 1 Jahr für Thailand
      • abhängig von der Gültigkeitsdauer der nationalen Fahrerlaubnisklassen
      • kann nicht verlängert werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Übersetzung, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen, Internationaler Führerschein, Führerschein, internationaler Führerschein, Ausland, international, Wiener Abkommen, International

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de