Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)
Zuständigkeit
- liegt auschließlich bei der Kreisverwaltung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich Vollmacht und Original-Personalausweise beider und Führerscheinkopie des Antragstellers
- zusätzlich gleichzeitiger Beantragung des EU-Kartenführerscheins:
- ein weiteres biometrisches Lichtbild
- ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
Formulare
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Beantragung
- durch einen schriftlich Bevollmächtigten möglich, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)
Bearbeitungszeit
- sofort, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorliegt
- zusätzlicher Umtausch des alten in den EU-Kartenführerschein:
- 3 Wochen
- 3 - 4 Arbeitstage bei Expressbestellung
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)
- 16,30 Euro
- 25,00 Euro zusätzlich bei Umtausch des alten Führerscheins in den Kartenführerscheines
- 22,00 Euro zusätzlich bei Expressbestellung für den Umtausch in den Kartenführerschein
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (International)
Gültigkeit
- maximal 3 Jahre bzw. 1 Jahr für Thailand
- abhängig von der Gültigkeitsdauer der nationalen Fahrerlaubnisklassen
- kann nicht verlängert werden
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.01.2024
Stichwörter
International, internationaler Führerschein, international, Führerschein, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen, Ausland, Internationaler Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen