Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postfachadresse

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Fax: 06592 933-6284

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@vulkaneifel.de

    Kontaktperson

    • Heike Ertz
      Postanschrift

      Mainzer Straße 25

      54552 Daun

      Fax: +49 6592 933-6236

      Telefon Festnetz: +49 6592 933-322

    • Anne Robertz
      Postanschrift

      Mainzer Straße 25

      54552 Daun

      Telefon Festnetz: +49 6592 933-211

      Fax: +49 6592 933-6333

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    International, internationaler Führerschein, international, Führerschein, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen, Ausland, Internationaler Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English