Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (International)
Online Terminvereinbarung ist möglich
Online Terminvereinbarung ist möglich
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de
Internet
Stichwörter
36
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (International)
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigen sowie eine beidseitige Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- bei Beantragung durch einen Bevollmächtigten zusätzlich Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigen sowie eine beidseitige Ausweiskopie des Vollmachtgebers
Formulare
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (International)
- auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten möglich, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist
- auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten möglich, wenn der EU-Kartenführerschein bereits vorhanden ist
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (International)
- sofort, wenn schon ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
- bei vorherigem Umtausch in EU-Kartenführerschein:
- in der Regel ca. 3 Wochen wenn der EU-Kartenführerschein vorliegt
- per Express binnen weniger Tage wenn der EU-Kartenführerschein vorliegt
- sofort, wenn schon ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist
- bei vorherigem Umtausch in EU-Kartenführerschein:
- in der Regel ca. 3 Wochen wenn der EU-Kartenführerschein vorliegt
- per Express binnen weniger Tage wenn der EU-Kartenführerschein vorliegt
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (International)
- 16,00 Euro
- sollte vorher ein Umtausch (rosa/grauer Führerschein) nötig sein kommen weitere Kosten hinzu.
Zahlungsart
- Bar/EC
- 16,00 Euro
- sollte vorher ein Umtausch (rosa/grauer Führerschein) nötig sein kommen weitere Kosten hinzu.
Zahlungsart
- Bar/EC
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Führerschein beantragen (International)
Gültigkeit
- ist maximal 3 Jahre gültig
- abhängig von der Gültigkeitsdauer der nationalen Fahrerlaubnisklassen
- kann nach Ablauf nicht verlängert werden, eine Neubeantragung ist dann erforderlich
Gültigkeit
- ist maximal 3 Jahre gültig
- abhängig von der Gültigkeitsdauer der nationalen Fahrerlaubnisklassen
- kann nach Ablauf nicht verlängert werden, eine Neubeantragung ist dann erforderlich
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024
Stichwörter
Internationaler Führerschein, Ausland, International, Führerschein, Übersetzung, internationaler Führerschein, international, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen