Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Wo ist der internationale Führerschein zwingend erforderlich und wo nicht?
Wer einen deutschen Führerschein hat , der benötigt keinen Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und der Türkei.
In allen anderen europäischen Ländern sowie außerhalb Europas ist der internationale Führerschein erforderlich.
Wo ist der internationale Führerschein zwingend erforderlich und wo nicht?
Wer einen deutschen Führerschein hat , der benötigt keinen Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und der Türkei.
In allen anderen europäischen Ländern sowie außerhalb Europas ist der internationale Führerschein erforderlich.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell über Online-Termin.
Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell über Online-Termin.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Kontaktperson
Frau Birgit Regnier
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 02671 61-159
E-Mail: birgit.regnier@cochem-zell.de
Frau Susanne Ostermann
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Telefon Festnetz: 02671 61-659
E-Mail: susanne.ostermann@cochem-zell.de
Fax: 02671 61-111
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de
E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-104
Telefon Festnetz: 02671 61-115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-111
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Kontaktperson
Frau Birgit Regnier
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
E-Mail: birgit.regnier@cochem-zell.de
Fax: 02671 61-111
Telefon Festnetz: 02671 61-159
115
Frau Susanne Ostermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02671 61-659
Fax: 02671 61-111
E-Mail: susanne.ostermann@cochem-zell.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Formulare
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Antrag Internationaler Führerschein
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage bei sofortiger Zahlung der Gebühr benötigt.
Antrag Internationaler Führerschein
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage bei sofortiger Zahlung der Gebühr benötigt.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
- Gesamtkosten Internationaler Führerschein 21,40 €
(Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an)
- Gesamtkosten Internationaler Führerschein 21,40 €
(Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024
Stichwörter
Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, international, Wiener Abkommen, International, Fahrerlaubnis, Übersetzung, Führerschein, Internationaler Führerschein