Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Ordnungsamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Brückes 2-8

    55545 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 07.30 - 12.30 Uhr, Do. 14.00 - 18.00 Uhr Wichtiger Hinweis: Die Ticketausgabe für die Bereiche Einwohnermeldeamt und Kfz-Zulassung schließt 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Je nach Kundenaufkommen kann es vorkommen, dass die Ticketausgabe vereinzelt auch schon früher geschlossen werden muss.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Pass, Ausweis, Meldebehörde, Gewerbe, Kfz-Zulassung, Führerschein, Ruhender Verkehr, Straßenverkehr, Registerdienste, Fundbüro, Märkte, Bußgeld, Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenabwehr, Lärm, Zivilschutz

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2015

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 36

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2021

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Führerscheinangelegenheiten

    Beschreibung

    Fahrerlaubnisbehörde, Taxen, Fahrerkarte LKW

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückes 2-8

    55545 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fuehrerschein@bad-kreuznach.de

    Telefon Festnetz: 0671 800-379

    Fax: 0671 800-249

    Weitere Informationen

    Fahrerlaubnisbehörde, Taxen, Fahrerkarte LKW

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2022

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Bad Kreuznach: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Kreuznach



    • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung)


    • Ein Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung


    • Führerschein




    • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung)


    • Ein Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung


    • Führerschein


    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Kosten

    Hinweise für Bad Kreuznach: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Kreuznach

    Verwaltungsgebühr: bis zu 17,- Euro

    Verwaltungsgebühr: bis zu 17,- Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Internationaler Führerschein, Ausland, International, Führerschein, Übersetzung, internationaler Führerschein, international, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, Pariser Abkommen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020