Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit melden

    Sie können Schwarzarbeit melden. Die zuständige Stelle überprüft dies dann aufgrund Ihrer Hinweise.

    Beschreibung

    Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:

    Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung

    • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
    • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
    • als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

    oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen

    • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
    • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
    • die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.

    Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden

    • von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
    • aus Gefälligkeit,
    • im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    • im Wege der Selbsthilfe.

    Zuständigkeit

    An folgende Stellen können Sie sich wenden:

    • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    • Hauptzollämter
    • Landesfinanzbehörden
    • Einzugsstellen (Krankenkassen)
    • Landkreise und kreisfreie Städte
    • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
    • Deutsche Rentenversicherung Bund
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
    • Handwerkskammern
    • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau gehört zum Landkreis Kaiserslautern und umfasst die Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Gerhardsbrunn, Lambsborn, Langwieden und Martinshöhe.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgbm.de

    Telefon Festnetz: 06372 922-000

    Fax: 06372 922-2990

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Bruchmühlbach-Miesau)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Bruchmühlbach-Miesau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.

    Formulare

    Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.

    Unterstützende Institutionen

    • Hauptzollämter
    • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Deutsche Rentenversicherung Bund
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
    • Handwerkskammern
    • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
    • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    illegale Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit, Nachbarschaftshilfe, Leistungsmissbrauch, Mindestlohn, Schattenwirtschaft, illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)