Schwarzarbeit melden
Sie können Schwarzarbeit melden. Die zuständige Stelle überprüft dies dann aufgrund Ihrer Hinweise.
Beschreibung
Der Begriff "Schwarzarbeit" ist wie folgt definiert:
Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung
- als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen
- eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
- die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.
Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden
- von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
- aus Gefälligkeit,
- im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
- im Wege der Selbsthilfe.
Zuständigkeit
An folgende Stellen können Sie sich wenden:
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Hauptzollämter
- Landesfinanzbehörden
- Einzugsstellen (Krankenkassen)
- Landkreise und kreisfreie Städte
- Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern
- Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Dienstag: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem [ ] . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem [ ] können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem [ ] ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags. Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30-12:00 Uhr Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Mittwoch: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Sich selbst und andere zu schützen bleibt aber sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. In der aktuellen Lage ist es dringend geboten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Wir bitten Sie ebenfalls um die Einhaltung eines Mindestabstandes. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.
Formulare
Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.
Unterstützende Institutionen
- Hauptzollämter
- Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern
- Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
- Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schattenwirtschaft, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit, illegale Beschäftigung, Mindestlohn, Scheinselbständigkeit, Leistungsmissbrauch, Nachbarschaftshilfe