• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Schwarzarbeit Prüfung

Schwarzarbeit melden

Sie können Schwarzarbeit melden. Die zuständige Stelle überprüft dies dann aufgrund Ihrer Hinweise.

Beschreibung

Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:

Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung

  • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen

  • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
  • die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden

  • von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
  • aus Gefälligkeit,
  • im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
  • im Wege der Selbsthilfe.

Zuständigkeit

An folgende Stellen können Sie sich wenden:

  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Hauptzollämter
  • Landesfinanzbehörden
  • Einzugsstellen (Krankenkassen)
  • Landkreise und kreisfreie Städte
  • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
  • Handwerkskammern
  • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Für Strotzbüsch wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.

Formulare

Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.

Unterstützende Institutionen

  • Hauptzollämter
  • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
  • Handwerkskammern
  • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
  • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 24.02.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Scheinselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbständigkeit, Mindestlohn, Nachbarschaftshilfe, Leistungsmissbrauch, Schattenwirtschaft, illegale Beschäftigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020