Schwarzarbeit melden
Sie können Schwarzarbeit melden. Die zuständige Stelle überprüft dies dann aufgrund Ihrer Hinweise.
Beschreibung
Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:
Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung
- als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen
- eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
- die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.
Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden
- von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
- aus Gefälligkeit,
- im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
- im Wege der Selbsthilfe.
Zuständigkeit
An folgende Stellen können Sie sich wenden:
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Hauptzollämter
- Landesfinanzbehörden
- Einzugsstellen (Krankenkassen)
- Landkreise und kreisfreie Städte
- Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern
- Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Zuständige Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind:
- bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung und illegaler Ausländerbeschäftigung: Arbeitsämter und Behördern der Zollverwaltung
- bei Leisungsmissbrauch: Arbeitsämter, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Sozialämter
- bei unterlaubter Handwerks- und Gewerbausübung: Ordnungsbehörden. Dies ist im Eifelkreis Bitburg-Prüm die Kreisverwaltung.
- für die damit zusammenhängenden Deliktbereiche "Hinterziehung von Beiträgen und Steuern": Rentenversicherungsträger und Finanzämter
Anzeigen und Hinweise nehmen jedoch auch die Handwerkskammer Trier sowie die Polizeidienststellen Bitburg und Prüm entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter.
Zuständige Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind:
- bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung und illegaler Ausländerbeschäftigung: Arbeitsämter und Behördern der Zollverwaltung
- bei Leisungsmissbrauch: Arbeitsämter, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Sozialämter
- bei unterlaubter Handwerks- und Gewerbausübung: Ordnungsbehörden. Dies ist im Eifelkreis Bitburg-Prüm die Kreisverwaltung.
- für die damit zusammenhängenden Deliktbereiche "Hinterziehung von Beiträgen und Steuern": Rentenversicherungsträger und Finanzämter
Anzeigen und Hinweise nehmen jedoch auch die Handwerkskammer Trier sowie die Polizeidienststellen Bitburg und Prüm entgegen und leiten sie an die zuständige Behörde weiter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch:  14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung  mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich . 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Greiner
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.
Formulare
Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.
Bemerkungen
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Durch das zum 01.10.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung können festgestellte Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Unterstützende Institutionen
- Hauptzollämter
- Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern
- Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
- Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
illegale Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit, Nachbarschaftshilfe, Leistungsmissbrauch, Mindestlohn, Schattenwirtschaft, illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit