Schwarzarbeit melden
Sie können Schwarzarbeit melden. Die zuständige Stelle überprüft dies dann aufgrund Ihrer Hinweise.
Beschreibung
Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist wie folgt definiert:
Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung
- als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
- als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
- als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen
- eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
- die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.
Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden
- von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
- aus Gefälligkeit,
- im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
- im Wege der Selbsthilfe.
Zuständigkeit
An folgende Stellen können Sie sich wenden:
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Hauptzollämter
- Landesfinanzbehörden
- Einzugsstellen (Krankenkassen)
- Landkreise und kreisfreie Städte
- Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern
- Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Loreley - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag   08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich.  Donnerstag   08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Loreley - Ordnungsamt
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag   08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag und Mittwoch ist für die Zeit von 13.30 - 16.00 Uhr eine Terminvereinbarung möglich.  Donnerstag   08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Josef Bröder
Herr Kai Dietrich
Frau Lisa Krings
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.
Formulare
Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.
Unterstützende Institutionen
- Hauptzollämter
- Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
- Handwerkskammern
- Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
- Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nachbarschaftshilfe, Leistungsmissbrauch, Mindestlohn, illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Schattenwirtschaft, Scheinselbständigkeit