Schwarzarbeit Prüfung

    Schwarzarbeit melden

    Sie können Schwarzarbeit melden. Die zuständige Stelle überprüft dies dann aufgrund Ihrer Hinweise.

    Beschreibung

    Der Begriff "Schwarzarbeit" ist wie folgt definiert:

    Schwarzarbeit leistet, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung

    • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
    • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
    • als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

    oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen

    • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
    • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt oder
    • die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat.

    Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden

    • von Angehörigen gemäß der Abgabeverordnung wie beispielsweise Verlobte, Ehegatten, Geschwister oder Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
    • aus Gefälligkeit,
    • im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    • im Wege der Selbsthilfe.

    Zuständigkeit

    An folgende Stellen können Sie sich wenden:

    • Finanzkontrolle Schwarzarbeit
    • Hauptzollämter
    • Landesfinanzbehörden
    • Einzugsstellen (Krankenkassen)
    • Landkreise und kreisfreie Städte
    • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
    • Deutsche Rentenversicherung Bund
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
    • Handwerkskammern
    • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-431

    E-Mail: ordnungsamt@neuwied.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine. Es empfiehlt sich, Hinweise schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden mit einer Darstellung des Sachverhalts an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Anonyme und ungenaue Hinweise sind schwer zu bearbeiten.

    Formulare

    Hinweise am besten schriftlich oder per Mail unter Angabe des Namens des Anzeigenden und genauer Sachverhaltsdarstellung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schriftlicher oder mündlicher formloser Hinweis an die zuständigen Stellen.

    Unterstützende Institutionen

    • Hauptzollämter
    • Gewerbebehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Deutsche Rentenversicherung Bund
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
    • Handwerkskammern
    • Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreie Städte
    • Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Schattenwirtschaft, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Scheinselbstständigkeit, illegale Beschäftigung, Mindestlohn, Scheinselbständigkeit, Leistungsmissbrauch, Nachbarschaftshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de