Flächennutzungsplan Genehmigung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan), der von der Verbandsgemeinde bzw. der verbandsfreien Gemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Dieses liegt vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Trier-Land - Bauleitplanung - 5.3

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bischofstraße 7

    54311 Trierweiler

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 9798-0

    Fax: 0651 9798-5555

    E-Mail: rathaus@trier-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

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    Deutsch

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