Flächennutzungsplan
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan), der von der Verbandsgemeinde bzw. der verbandsfreien Gemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Dieses liegt vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.
Hinweise für Bitburger Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger Land
Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburg-Land in der Fassung der Teilfortschreibung "Wohnen und Gewerbe" vom 25.04.2006 der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ist am 27.05.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan in der v.g. Fassung wirksam.
Über die nachfolgenden Links können Sie sich die Flächennutzungsplanungen für die einzelnen Ortsgemeinden (Maßstab 1:5.000) als PDF-Dokumente ansehen (jeweils ca. 1,5 MB):
Die Übersichtspläne mit dem Erläuterungsbericht finden Sie hier
Nachfolgend die Ortlagenpläne:
Baustert, Bettingen, Bickendorf,
Biersdorf a. S., Birtlingen, Brecht,
Brimingen, Dahlem, Dockendorf,
Dudeldorf,Echtershausen, Ehlenz,
Enzen, Eßlingen, Feilsdorf,
Fließem, Gondorf, Halsdorf,
Hamm, HeilenbachHisel,
Hütterscheid, Hüttingen, Idenheim,
Idesheim, Ingendorf, Ließem,
Meckel, Messerich, Metterich,
Mülbach, Nattenheim, Niederstedem,
Niederweiler, Oberstedem, Oberweiler,
Oberweis, Olsdorf, Rittersdorf,
Röhl, Scharfbillig, Schleid,
Seffern, Sefferweich, Stockem,
Sülm, Trimport, Wettlingen,
Wiersdorf, Wißmannsdorf,Wolsfeld.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 4: Bauen und Umwelt
Adresse
Besucheranschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit. Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Josef Fisch
Hausanschrift
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Fax: 06561 66-1500
Telefon Festnetz: 06561 66-3080
E-Mail: josef.fisch@bitburgerland.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz