Flächennutzungsplan Genehmigung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan), der von der Verbandsgemeinde bzw. der verbandsfreien Gemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Dieses liegt vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 2 - Bauen, Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Gebäude: Rathaus-Neubau, Ebene 2

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16.00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und Zimmer 221) Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Zimmer 220, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 92 Zimmer 221, Telefonnummer 02602 / 126 - 1 91

    Kontakt

    Fax: 02602 126-297

    Telefon Festnetz: 02602 126-191

    E-Mail: MGraef@montabaur.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bauleitplanung, sonstige Planung, Bauanträge, Bauvoranfragen, Grundstücksan- und verkäufe, Öffentlich geförderter Wohnungsbau, Hausnummerierung, Straßennamen, Stadtsanierung, Dorferneuerung, Friedhöfe, Bestattungen, Kinderspielplätze, öffentliche Einrichtungen, Winterdienst, Wirtschaftsförderung, Tourismus, Landespflegerische Ausgleichsflächen, Gewässerunterhaltung, Grünflächen, Bäume, Kommunale Bauhöfe

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet 2.1 Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02602 126-297

    Telefon Festnetz: 02602 126-192

    E-Mail: GBecher@montabaur.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

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