Flächennutzungsplan
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan), der von der Verbandsgemeinde bzw. der verbandsfreien Gemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Dieses liegt vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Dunja Fuchs
Besucheranschrift
E-Mail: dunja.fuchs@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6353
Telefon Festnetz: 02603 972-353
Herr Rüdiger Groggel
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E-Mail: ruediger.groggel@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-361
Fax: 02603 972-6361
Herr Horst Klöckner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-266
E-Mail: horst.kloeckner@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6266
Verbandsgemeinde Nastätten - Bauen
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Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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Kontaktperson
Frau Sandra Köhler (Sachgebietsleiterin Bauverwaltung)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06772 802-43
E-Mail: sandra.koehler@vg-nastaetten.de
Fax: 06772 802-26
Frau Lisa Heiß
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz