Standplatzgenehmigung beantragen

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

    Derzeit ist keiner Standplatzbewerbung möglich. Sobald dies für eine bestimmte Veranstaltung wieder der Fall ist, finden Sie das entsprechende Formular an dieser Stelle. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die rechts genannten Ansprechpartner. 

    Derzeit ist keiner Standplatzbewerbung möglich. Sobald dies für eine bestimmte Veranstaltung wieder der Fall ist, finden Sie das entsprechende Formular an dieser Stelle. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die rechts genannten Ansprechpartner. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Feuerwehr und Märkte

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kaiserstraße 49

    66849 Landstuhl

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: vg@landstuhl.de

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    Fax: 06371 83-101

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2024 (von: Webservice, VG_Landstuhl)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Landstuhl)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl

    Alle 

    Alle wichtigen Informationen sowie den Antrag zur Sondernutzungserlaubnis finden Sie unter dem nachfolgenden Link. 

    Vor der Inbetriebnahme von fliegenden Bauten ist dies bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern –Untere Bauaufsichtsbehörde- nach § 76 LBauO RLP anzuzeigen.

    Das Formular finden Sie auf der Homepage des Landkreises Kaiserslautern unter der Rubrik Formularpool (Link siehe unten).

    Alle 

    Alle wichtigen Informationen sowie den Antrag zur Sondernutzungserlaubnis finden Sie unter dem nachfolgenden Link. 

    Vor der Inbetriebnahme von fliegenden Bauten ist dies bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern -Untere Bauaufsichtsbehörde- nach § 76 LBauO RLP anzuzeigen.

    Das Formular finden Sie auf der Homepage des Landkreises Kaiserslautern unter der Rubrik Formularpool (Link siehe unten).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)