Standplatzgenehmigung beantragen
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl
Derzeit ist keiner Standplatzbewerbung möglich. Sobald dies für eine bestimmte Veranstaltung wieder der Fall ist, finden Sie das entsprechende Formular an dieser Stelle. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die rechts genannten Ansprechpartner.
Derzeit ist keiner Standplatzbewerbung möglich. Sobald dies für eine bestimmte Veranstaltung wieder der Fall ist, finden Sie das entsprechende Formular an dieser Stelle. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die rechts genannten Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Feuerwehr und Märkte
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anna Eva Schmidt
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06371 83-426
Fax: 06371 83-101
E-Mail: annaeva.schmidt@landstuhl.de
Frau Sarah Scheer
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Landstuhl: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Landstuhl
Alle
Alle wichtigen Informationen sowie den Antrag zur Sondernutzungserlaubnis finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Vor der Inbetriebnahme von fliegenden Bauten ist dies bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern –Untere Bauaufsichtsbehörde- nach § 76 LBauO RLP anzuzeigen.
Das Formular finden Sie auf der Homepage des Landkreises Kaiserslautern unter der Rubrik Formularpool (Link siehe unten).
Alle
Alle wichtigen Informationen sowie den Antrag zur Sondernutzungserlaubnis finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Vor der Inbetriebnahme von fliegenden Bauten ist dies bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern -Untere Bauaufsichtsbehörde- nach § 76 LBauO RLP anzuzeigen.
Das Formular finden Sie auf der Homepage des Landkreises Kaiserslautern unter der Rubrik Formularpool (Link siehe unten).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.03.2024