Standplatzgenehmigung beantragen
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weilerbach - 2.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, ÖPNV
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06374 922-154
Fax: 06374 922-149
Telefon Festnetz: 06374 922-143
Telefon Festnetz: 06374 922-134
Telefon Festnetz: 06374 922-138
Telefon Festnetz: 06374 922-136
E-Mail: ordnungsamt@vg-weilerbach.de
Kontaktperson
Herr Jannick Strasser
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
EG, Raum 109
Telefon Festnetz: 06374 922-136
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.03.2024