Standplatzgenehmigung beantragen

    Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weilerbach - 2.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, ÖPNV

    Adresse

    Postanschrift

    Rummelstraße 15

    67685 Weilerbach

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06374 922-154

    Fax: 06374 922-149

    Telefon Festnetz: 06374 922-143

    Telefon Festnetz: 06374 922-134

    Telefon Festnetz: 06374 922-138

    Telefon Festnetz: 06374 922-136

    E-Mail: ordnungsamt@vg-weilerbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English