Standplatzgenehmigung beantragen
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weilerbach - 4.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00   13:30 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00   13:30 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00
Kontakt
E-Mail: Ordnungsamt@vg-weilerbach.de
Kontaktperson
Herr Jannick Strasser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06374 922-136
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.03.2024