Standplatzgenehmigung beantragen
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.3 Sachgebiet Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Peppenhorst
Herr Jörg Bures
Besucheranschrift
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22282
E-Mail: bures.joerg@vg-suedeifel.de
Frau Lea Hamper
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12281
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: hamper.lea@vg-suedeifel.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.03.2024