Standplatzgenehmigung beantragen
Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Diese können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch
07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
07:30 - 13:00 Uhr
Dienstag
07:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Schmidtberger (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.03.2024